Schützen- und Disziplinarordnung
A. Organisation des Schützenregiments
1. Aufbau
Die Mitglieder bilden das Lohner Schützenregiment, gegliedert in: Vorstand, Stab, sieben Bataillone und deren Kompanien. Das Regiment erlässt Befehle für Veranstaltungen.
2. Befehlsgewalt
Vorstandsmitglieder haben Befehlsgewalt über alle Mitglieder; Bataillonskommandeure über die Führung ihrer Kompanien; Kompaniejührer und Feldwebel über ihre eigenen Mitglieder.
3. Wahlen
Das Wahlverfahren auf Regimentsebene ist in § 17 der Vereinssatzung geregelt. Es ist eine absolute Mehrheit erforderlich; wird diese im ersten Wahlgang nicht erreicht, scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen für weitere Wahlgänge aus.
4. Vorstand
Die Aufgaben der Führung sind in §§ 10-13 der Satzung geregelt. (Dienstgrade gemäß Übersicht 1)
5. Bataillone
Neue Bataillonswahlen werden unter der Leitung des Regiments durchgeführt. Die Kompanien jedes Bataillons wählen einen Kommandeur für fünf Jahre (jede Kompanie hat bis zu drei Stimmen). Die Versammlung kann einen Kompaniejührer als stellvertretenden Kommandeur wählen. Der Kommandeur ernennt einen Adjutanten und kann weitere Unterstützung hinzuziehen. Bataillone erlassen Befehle.
6. Kompanien / Gründung / Auflösung
Die Kompaniejührung besteht aus: Kompaniejührer, Feldwebel, Kassenwart, Schriftführer, Schießwart (Dienstgrade gemäß Übersicht 1). Kompanien können weitere Positionen besetzen. Neugründungen erfordern sorgfältige Prüfung und Vorstandsgenehmigung nur dort, wo eine geographische Notwendigkeit besteht. Neue Kompanien erhalten eine Bataillonszuweisung und eine Nummer. Kompanien können sich auflösen, wenn die Mitgliederzahl den Betrieb nicht mehr aufrechterhalten kann; der bereitgestellte Säbel ist zurückzugeben.
7. Teilnahme an Umzügen
Das Regiment marschiert in Formation: Fahnenzug – Stab – Vorstand – Bataillone I-VII. Bataillonskommandeure (rechts) und Adjutanten (links) flankieren die Bataillonsfahnenträger. Kompanieformation: Fahnenträger führt, gefolgt von Kompaniejührer und Feldwebel in den vorderen Reihen, Offiziere und Ehrenmitglieder in den ersten Reihen.
8. Dienstgrade und Beförderungen
Die Wahl in höhere Positionen beinhaltet in der Regel eine Beförderung. Anfangsdienstgrade gemäß Übersicht 1. Bataillonskommandeure führen Beförderungen gemäß Übersicht 2 durch. Bataillone können Fahnenträger in den Fähnrichrang befördern. Zwischen zwei Beförderungen innerhalb der Kompanien gelten fünf Jahre als Richtlinie. Besondere Leistungen können auch ohne Position zu Beförderungen führen; der betroffene Kompaniejührer wird konsultiert, hat aber kein Vetorecht.
9. Uniform
a) Grundform
Die Uniform besteht aus der Lohner Schützenjacke mit Emblem am linken Ärmel, Schulterstücken nach Dienstgrad mit Kompanie-/Bataillonsnummer in Gold. Rückseite: gekreuzte Gewehre mit Zielscheibe. Getragen wird sie mit schwarzer Hose, Socken, Schuhen, weißem Hemd, grüner Schützenkrawatte, grünem Schützenhut mit Feder. Bei eigenen Umzügen wird das geschmückte Holzgewehr auf der linken Schulter getragen (ausgenommen Offiziere ab Leutnantsrang, aktiver Kompanievorstand, ehemalige Feldwebel).
b) Abweichungen
Besondere Positionen und Anlässe können Abweichungen von der Grunduniform vorsehen.
c) Uniform nach Dienstentlassung
Verliehene Dienstgrade und Schulterstücke bleiben bestehen; ausgegebene Kordeln verbleiben beim Träger.
B. Orden und Ehrungen
1. Orden
Das Regiment verleiht jährlich Ehrungen, darunter den „Orden für Kameradschaft und Treue“. Bataillone und Kompanien dürfen keine Orden ausgeben, die in Form mit Regimentsauszeichnungen identisch sind.
2. Kordeln
Dienstkordeln werden während des aktiven Dienstes auf der rechten Schulter getragen und bei Entlassung abgelegt. Ehemalige Vorstandsmitglieder dürfen unter bestimmten Bedingungen Erinnerungskordeln tragen.
Für Bataillonskommandeure, Adjutanten, Fahnenzugmitglieder, Kompaniejührer und Feldwebel: Kordeln werden für 3, 5, 10, 15, 20 oder 25 ununterbrochene Umzüge verliehen. Beförderungskettendienstzeit zählt bei Unterbrechungsfreiheit. Bataillonskommandeure verleihen 3-5-Jahres-Kordeln; das Regiment verleiht längerfristige. In der Regel wird eine Kordel getragen (Adjutanten dürfen Dienstkordel plus Dienstzeitkordel tragen).
C. Disziplinarbestimmungen
1. Maßnahmen
Bei Verstößen gegen die Satzung stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung: Missbilligung; schriftliche Verwarnung.
2. Zuständigkeit
Aktive Vorstandsmitglieder, Bataillonskommandeure und Kompaniejührer können innerhalb ihrer Zuständigkeit disziplinarische Maßnahmen verhängen.
3. Ausschluss
Ein möglicher Vereinsausschluss ist in § 7 der aktuellen Vereinssatzung geregelt.